Verschärfung des Jugendstrafrechts: Stellungnahme von Kinderanwaltschaft Schweiz
Die Motion verlangt eine Verschärfung der Sanktionen bei schweren Straftaten, die von Minderjährigen begangen werden. Kinderanwaltschaft Schweiz, gemeinnützige Fachorganisation im Bereich der Kinderrechte, lehnt diesen Vorschlag ab.
Das geltende Jugendstrafrecht, das auf Erziehung, Schutz und Spezialprävention ausgerichtet ist, stellt ein geeignetes Instrument dar. Es ermöglicht bereits heute die Anordnung strenger Schutzmassnahmen sowie die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung bis zum Alter von 25 Jahren (Art. 19 JStG).